Absteckung zur Bauausführung

Die Absteckung zur Bauausführung (erforderlich gemäß § 72 (3) der Bauordnung für Berlin) ist die Übertragung und Kennzeichnung der genehmigten Projektgeometrie (Hauptpunkte, Achsen und Bezugshöhen) in die Örtlichkeit.

Die Punkte werden mit entsprechender Messmarke oder Pflock mit Nagel markiert. Bezogen auf die Eckpunkte werden dazu häufig von den Baufirmen sogenannte Schnurgerüste errichtet, die zur Markierung der späteren Bauwerkskanten dienen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass geplante Bauten, dort errichtet wo sie errichtet werden sollen.

Zu dieser Leistung gehören auch die Prüfung der Baugenehmigung, die Prüfung auf Übereinstimmung von Ausführungs- und Genehmigungsplanung und die Abstimmung der Absteckelemente mit den Architekten und den bauausführenden Firmen.

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