Berlin wächst, neue Wohnungen müssen gebaut werden. Dabei muss vielfach durch Bebauungspläne erst entsprechendes Baurecht einschließlich notwendiger Infrastrukturen geschaffen werden. Themen der Umsetzung und Finanzierung werden dann üblicherweise begleitend in städtebaulichen Verträgen geregelt.
Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung soll die Praxis beim Abschluss städtebaulicher Verträge im Zusammenhang mit Wohnungsbauvorhaben auf eine berlinweit einheitliche Basis stellen. Die dazu formulierte Leitlinie dient als Orientierungsrahmen für alle Projektträger und Planungsverwaltungen. Dies führt sowohl zu einer höheren Transparenz, als auch zu einer Beschleunigung von Wohnungsbauverfahren in Berlin.
Das Modell besteht für jeden städtebaulichen Vertrag in Zusammenhang mit Wohnungsbauvorhaben im Wesentlichen aus drei Säulen:
- aktuell berlinweit 30% geförderter miet- und belegungsgebundenen Mietwohnungsbau
- Minimierung auf die für das Vorhaben unbedingt und zwingend notwendigen Folgekosten
- einheitliche Prüfung der Angemessenheit durch öffentlich zugängliche Berechnungstools
Gerade letztere „leben“ durch die praktische Anwendung und werden entsprechend weiter in Bezug auf die Handhabung optimiert. Wenn Sie Fragen und Anregungen dazu haben, können Sie sich gern direkt an uns wenden, denn dieser Teil ist unser Job.
Umfangreiches Informationsmaterial zur Leitlinie und deren Anwendung finden Sie im Download-Bereich der Info-Seite „Städtebauliche Verträge“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Darin enthalten sind der Wortlaut der Leitlinie selbst, Berechnungsbeispiele sowie die einzelnen Berechnungstools im XLSX-Format, getrennt nach:
- Geschosswohnungsbau
- individuellem Wohnungsbau
- der Kombination von Geschosswohnungsbau und individuellem Wohnungsbau
- sowie Misch-, Kern- und Sondergebieten einschließlich der neu eingeführten Urbanen Gebiete