Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzen auf der Grundlage der maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters vor Ort untersucht und überprüft. Je nach Auftragsinhalt werden bestehende Flurstücksgrenzen hergestellt, neue Flurstücksgrenzen gebildet und neue Abmarkungen von Grenzpunkten eingebracht bzw. bei bestehenden Grenzen Abmarkungen ggf. erneuert.
Grenzvermessungen sind hoheitliche Aufgaben. Sie dürfen in Berlin gemäß VermGBln nur von den Vermessungsämtern der Bezirke sowie von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt werden. Die Kosten für Grenzvermessungen richten sich nach der ÖbVI Vergütungsordnung Berlin (ÖbVIVergO). Entscheidende Parameter für die Berechnung der Höhe der Gebühren sind: Länge der herzustellenden Grenze, Anzahl der Grenzpunkte, Anzahl der neu zu bildenden Flurstücke und der Bodenwert.
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