Ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Preis und Leistung ist die Grundlage für eine gute, tragfähige Geschäftsverbindung. Und auf eine solche legen wir Wert. Schließlich sind Immobilieninvestitionen kein Einkauf beim Discounter.
Für die behördlichen Vemessungsaufgaben unterliegen wir einer Vergütungsordnung, die im Durchschnitt der Aufgaben auskömmlich ist. Für alle anderen Leistungen vereinbaren wir individuelle Honorare.
Vergütungsordnung
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure dürfen für hoheitliche Tätigkeiten nur eine Kostenschätzung jedoch kein Festpreisangebot abgeben. Die Rechnungsstellung erfolgt mit den erst nach Fertigstellung Ihres Auftrages feststehenden tatsächlichen Werten und entspricht der amtlichen Gebühr einer Behörde.
Senden Sie uns doch eine Anfrage für eine Kostenschätzung.
Honorarleistungen
Aufgrund des Wegfalls der verbindlichen Regelung für Beratungen und vermessungstechnische Leistungen in der HOAI (BGBl. I S. 2732), können Honorare hierfür nun frei vereinbart werden.
Wir pflegen einen offenen Umgang mit unseren Kunden. Unser Wissen und unsere Leistungen erhalten Sie für faire Honorare.
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