Öffentlich-rechtliche Vermessungsleistungen

Ein Zaun ist keine Grenze … und wer planen will, braucht eine Grundlage, die »unverrückbar« ist. Die Vermessung durch ÖbVI bietet Ihnen diese Sicherheit.

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) beurkunden wir Tatsachen mit behördlicher Wirkung zu Ihrem Immobilieneigentum. Gemeinsam mit dem Notar sorgen wir im Bereich der Öffentlich-rechtlichen Vermessung für Sicherheit – das Fundament einer guten Nachbarschaft. Wir sind befugt Bescheinigungen auszustellen und Beurkundungen vorzunehmen die am öffentlichen Glauben teilnehmen.

Dazu gehören die hoheitlichen Vermessungsleistungen im Bereich des Liegenschaftskatasters und des Baurechts.

  • Amtlicher Lageplan
  • Grenzvermessung
  • Lage- und Höhenbescheinigung
  • Gebäudevermessung

Wir sind in den diesen Fällen an die „Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure“ (ÖvBIVergO) gebunden.

Wir stehen Ihnen bei Ihren Projekten gern auch beratend zu Seite.

 

Sie möchten ein Grundstück kaufen?
Bereits vor dem Kauf eines Grundstücks sind genaue Informationen über all seine Eigenschaften unentbehrlich. mehr …

Sie möchten bauen?
Genügt der Entwurf des Architekten in Bezug auf Lage und Abmessungen des Bauvorhabens allen öffentlich-rechtlichen Anforderungen? mehr …

Sie möchten ein Grundstück teilen?
Vor der Teilung des Grundstücks müssen Sie über den Verlauf der neuen Grenze entscheiden. mehr …

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