Beratung, Moderation städtbauliche Verträge – Angemessenheitsprüfung
Berlin wächst, neue Wohnungen müssen gebaut werden. Dabei muss vielfach durch Bebauungspläne erst entsprechendes Baurecht einschließlich notwendiger Infrastrukturen geschaffen werden. Themen der Umsetzung und Finanzierung werden dann üblicherweise begleitend in städtebaulichen Verträgen geregelt.
Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung soll die Praxis beim Abschluss städtebaulicher Verträge im Zusammenhang mit Wohnungsbauvorhaben auf eine berlinweit einheitliche Basis stellen und auf diese Weise zur Transparenz sowie zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Berlin beitragen. Als Orientierungsrahmen und Leitlinie entlastet es die Planungsverwaltungen und die Projektträger.
Wir sind beratend bei der Entwicklung sowie Fortschreibung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung tätig und unterstützen den Prozess des Abschlusses angemessener städtebaulicher Verträge als Mediatoren auf der Grundlage des einheitlich für Berlin entwickelten Rechentools.
Die Beratungstätigkeit umfasst dabei Felder des Bauordnungs- u. Planungsrechts, Erschließungsrechts, Eigentums- und Immobilienrechts, Immobilienbewertung, Immobilienökonomie, Stadtentwicklungsplanung und Wohnungsbauförderung.
siehe auch: Wohnungsbauleitstelle Berlin bei der Senatsverwaltung für Stadentwicklung und Wohnen
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