Die Einhaltung des Abstandsflächenrechts stellt Bauherren in Berlin häufig vor Herausforderungen. Das Vermessungsbüro aedvice steht Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.
Das Abstandsflächenrecht in Berlin
Gemäß § 6 der Bauordnung Berlin (BauOBln) müssen Mindestabstände eingehalten werden, um ausreichende Belichtung, Belüftung und den sozialen Frieden zwischen Nachbarn zu gewährleisten. Die Abstandsfläche beträgt in der Regel 0,4 der Wandhöhe, mindestens jedoch 3 Meter. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sind geringere Abstände möglich.
In der geschlossenen Bauweise im verdichteten Innenstadtbereich, gelten abweichende Regelungen, die unter Umständen den Wegfall der Abstandsflächen ermöglichen. Verstöße gegen das Abstandsflächenrecht können zur Ablehnung eines Bauantrags oder zu nachträglichen Anpassungen führen. Unter bestimmten Bedingungen sind Abweichungen vom geltenden Abstandsflächenrecht möglich, die jedoch eine behördliche Genehmigung erfordern.
Langjähriges Expertenwissen in Berlin
Wenn Sie Unterstützung zum Abstandsflächenrecht in Berlin benötigen, laden wir Sie herzlich ein, mit uns in Kontakt zu treten. Mit über 30 Jahren Erfahrung verfügen wir über fundiertes Wissen im Bereich des Bauordnungsrechts, das insbesondere im Abstandsflächenrecht Anwendung findet. Ob es um die Planung von Neubauten oder die Optimierung bestehender Grundstücksverhältnisse geht, unser Büro schafft die notwendigen Grundlagen für rechtskonforme Bauvorhaben. Wir beraten Bauherren, Vorhabenträger und öffentliche Stellen umfassend zu allen Fragestellungen des Abstandsflächenrechts. Unser Team begleitet Sie von der Ideenfindung über die Entwicklung konkreter Planungen bis hin zur Abstimmung mit Ämtern und Behörden.