Beleihungswertgutachten nach BelWertV

Als erfahrene Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir Beleihungswertgutachten auf Grundlage des § 16 PfandBG sowie der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).

 

Beleihungswertgutachten nach BelWertV

Beleihungswertgutachten bilden eine Grundlage für die Absicherung von Immobilienfinanzierungen für Banken und Kreditinstitute. Sie werden eingesetzt, wenn Kreditentscheidungen langfristig tragfähig, vorsichtig hergeleitet und regulatorisch nachvollziehbar sein müssen.

Wir erstellen Beleihungswertgutachten für Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien auf Grundlage des § 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG) sowie der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Der Beleihungswert nach BelWertV basiert auf dauerhaft erzielbaren Eigenschaften der Immobilie und berücksichtigt kurzfristige Markteinflüsse nicht.

Beleihungswertgutachten in der Finanzierungspraxis

Beleihungswertgutachten werden insbesondere von Pfandbriefbanken und Kreditinstituten zur Ermittlung von Deckungswerten herangezogen. Darüber hinaus greifen Kreditinstitute, institutionelle Investoren sowie Prüf- und Aufsichtsinstanzen auf diese Gutachten zurück, etwa bei langfristigen Finanzierungen, der internen Risikosteuerung oder im Rahmen regulatorischer Prüfungen.

Der Beleihungswert dient der Absicherung von Krediten. Die Abgrenzung zum Verkehrswert ist dabei wesentlich, da der Beleihungswert nicht auf kurzfristige Marktpreise, sondern auf nachhaltige Nutzung und stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen ausgerichtet ist.

Inhaltliche Schwerpunkte nach § 5 BelWertV

Der Mindestinhalt eines Beleihungswertgutachtens ist in § 5 BelWertV geregelt. Danach sind die für die Wertermittlung wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Merkmale der Immobilie darzustellen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Beschreibung des Grundstücks und der baulichen Anlagen einschließlich Lage, Nutzung, Bauzustand und Alter
  • Darstellung der rechtlichen Verhältnisse, insbesondere Grundbuchstand, planungsrechtliche Situation sowie bestehende Miet- und Pachtverträge
  • Ableitung der nachhaltig erzielbaren Erträge oder der nachhaltigen Sachwerte
  • Darstellung der angewandten Wertermittlungsverfahren nach den Vorgaben der BelWertV
  • Begründete und nachvollziehbare Herleitung des Beleihungswertes

Die Darstellung beschränkt sich auf die für den Beleihungswert relevanten Aspekte. Nicht nachhaltige Erträge, spekulative Annahmen oder außergewöhnliche Marktbedingungen bleiben unberücksichtigt.

Vereinfachte Beleihungswertgutachten im Kleindarlehensbereich

Für Beleihungswertermittlungen im Kleindarlehensbereich sieht die BelWertV Erleichterungen vor. Der Kleindarlehensbereich umfasst Darlehen bis zu einer Höhe von 600.000 Euro je Beleihungsobjekt (§ 24 BelWertV).

In diesen Fällen kann der Umfang der Darstellung reduziert werden, soweit Art, Nutzung und Risikoprofil der Immobilie dies rechtfertigen. Typisch sind:

  • verkürzte Objekt- und Lagedarstellungen
  • vereinfachte Herleitung der Wertansätze
  • Konzentration auf die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale

Die methodischen Grundsätze der BelWertV sowie die Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung bleiben auch im Kleindarlehensbereich uneingeschränkt bestehen. Die Zulässigkeit einer vereinfachten Ausgestaltung wird stets im Einzelfall geprüft.

Wir sind öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit langjähriger Erfahrung in der Erstellung von Gutachten und in der Bewertung von Immobilien. Die Bearbeitung erfolgt durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und fachlich qualifiziertes Personal mit HypZert-basierter Ausbildung in der Beleihungswertermittlung.
Die Gutachten werden weisungsfrei erstellt und prüffähig dokumentiert.

 

 

info@aedvice.de +49 30 86 09 370 Anfahrt