Das Maß der baulichen Nutzung ist ein zentrales Element des Bauplanungsrechts. Grundlage hierfür ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die die zulässige bauliche Dichte auf einem Grundstück regelt. Bei aedvice bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Bauprojekte den Anforderungen des geltenden Planungsrechts entsprechen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihre Visionen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu realisieren.
Was versteht man unter dem Maß der baulichen Nutzung?
Das Maß der baulichen Nutzung umfasst verschiedene Aspekte, die für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben entscheidend sind. Dazu gehören gemäß BauNVO unter anderem:
Grundflächenzahl (GRZ)
- Gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks überbaut werden darf.
- Beispiel: Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass maximal 40 % der Grundstücksfläche mit Gebäuden oder befestigten Flächen belegt werden dürfen.
Geschossflächenzahl (GFZ)
- Bestimmt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche zur Grundstücksgröße.
- Beispiel: Eine GFZ von 1,2 bedeutet, dass die Summe aller Geschossflächen das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen darf.
Baumassenzahl (BMZ) (bei Gewerbe- und Industriegebieten relevant)
- Gibt das Verhältnis des umbauten Raums (Kubatur) zur Grundstücksfläche an.
Zahl der Vollgeschosse
- Definiert die maximal zulässige Anzahl an Vollgeschossen.
Diese Parameter sind nicht nur für die städtebauliche Gestaltung wichtig, sondern auch für die Ermittlung des wirtschaftlichen Potenzials Ihres Grundstücks in Berlin.
Die Bedeutung der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Die Baunutzungsverordnung legt klare Richtlinien fest, die bei jedem Bauvorhaben beachtet werden müssen. Sie dient dazu, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Unser erfahrenes und qualifiziertes Team ist bestens mit den Bestimmungen der BauNVO vertraut und unterstützt Sie in der Anwendung dieser bei Ihrem Bauvorhaben.
Fachliche Beratung zum Maß der baulichen Nutzung in Berlin
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird in Bebauungsplänen und im speziellen in Berlin im Baunutzungsplan (BNP) geregelt. Gibt es keinen Bebauungsplan oder BNP, gelten die allgemeinen Regeln des Baugesetzbuchs (§ 34 BauGB) für bereits bebaute Gebiete oder die Außenbereichsregelungen gemäß § 35 BauGB.
Für Fragen zur baulichen Nutzung in Berlin steht aedvice als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine kompetente Beratung kann helfen, Klarheit über die rechtlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für Ihr Projekt zu gewinnen.